Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau; Bau von Bodenplatten; Verlegung von Rohrleitungen außerhalb des Hauses bis zum Hauptanschluss; Verleih von Baumaschinen und Baugeräten; Erdbewegungsuntersuchungen; Baggerarbeiten; Abbrucharbeiten; Aufstellen von Draht- und Jägerzäunen; Bauschlussreinigung; Kabelgrabenaushub und -bau; Rohrleitungsbau und artverwandte Tätigkeiten zu den vorgenannten Positionen