Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Personaldienstleistung, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Arbeitskräftevermittlung und Personalberatung, ferner die Managementberatung und die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Werk- oder Dienstverträgen. Ferner kann sich das Unternehmen an derartigen Betrieben beteiligen und diese erwerben oder die Geschäftsführungs- und Managementaufgaben übernehmen.