Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts '"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, 2. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder. (3) Verwirklicht werden die Zwecke 1. der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere durch: a) die Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung, In-standsetzung und erhaltenden Modernisierung von Kulturdenkmalen, sowie deren denkmalgerechter Unterhaltung und Nutzung, insbesondere im Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Reicherskreuz vom 21.04.2015 (Denkmalbereichssatzung Reicherskreuz); b) die zeitweilige oder endgültige Übernahme gefährdeter Kultur-denkmale - auch zum Zweck der Sanierung - in die Trägerschaft der Gesellschaft; c) die Vermittlung des Denkmalgedankens, insbesondere durch die Durchführung von Veranstaltungen in Kulturdenkmalen. 2. der Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere durch: a) das Erhalten, Schaffen und Verbessern von Lebensräumen des natürlichen und kulturellen Erbes einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt, unter besonderer Berücksichtigung der Bienen; b) die zeitweilige oder endgültige Übernahme von Flächen für Zwecke von Naturschutz und Landschaftspflege, in die Trägerschaft der Gesellschaft; c) das öffentliche Vertreten und Verbreiten von Zielen des Natur-schutzes und der Landschaftspflege.