Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Gesellschaftsvermögen, der Handel mit allen technischen Artikeln, insbesondere Werkzeugen und Maschinen für die Metallbearbeitung, Halbzeuge, Maschinenteile, Baugruppen, Steuerungselemente und Armaturen, Ingenieurdienstleistungen und weitere Dienst- und Sachleistungen, soweit sie dem Unternehmenszweck dienen.