Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Einzelhandel mit Waren der Freizeit-, Sport- und Fahrzeugbranche und der damit im Zusammenhang stehenden Artikel aller Art; das Betreiben gastronomischer Einrichtungen, einschließlich des Hotel- und Pensionsgewerbes; das Betreiben von Ferienwohnungen und Ferienhäusern; die Vermietung von Artikeln der Freizeit-, Sport- und Fahrzeugbranche; das Betreiben von Weiterbildungs- und Qualifikationseinrichtungen