Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Durchführung der Vollzugsaufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz nach der Maßgabe des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG), der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan des Landes Brandenburg (LRDPV) und des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (jeweils in der aktuellen Fassung).