Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit neuer und gebrauchter Landtechnik sowie Pflege, Reparatur und Service von Traktoren, landtechnischen Geräten und Anlagen; Handel mit neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen und Baumaschinen sowie Pflege, Reparatur und Service derselben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen.