Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation und die Duchführung von Konzerten bzw. Festivals im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Merchandising, dazugehöriger Gastronomie, Ticketing und Onlineverkauf. Die Gesellschaft darf andere Geschäfte tätigen, die dem Geschäftszweck mittelbar und unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen