Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist er von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Verrteter Dritter abzuschließen, befreit . Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und Vermietung von Dekorationsbauten, die Planung von Events, Medienproduktionen und anderen Veranstaltungen, sowie die Beratung bei der Planung, Organisation und Realisation von Events, Medienproduktionen und Veranstaltungen und die Vermietung, Vermarktung und der Service von Veranstaltungstechnik.