Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und
die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen,
insbesondere bei Kommanditgesellschaften und
der Handel mit Zweirad- und Kfz-Ersatzteilen
nebst Vertrieb von Sportartikeln und
deren Import und Export sowie
der Handel mit Zooartikeln.