Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen, die folgenden Zweck haben:
Die Einrichtung und der Betrieb von gastronomischen Unternehmen,
die Planung, Organisation und Durchführung sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen vorrangig im Bereich des Flughafens Berlin-Brandenburg International und
die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist berechtigt, mit solchen Gütern zu handeln, die für das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und für die Durchführung von Veranstaltungen mit gastronomischer Betreuung erforderlich sind, soweit dafür keine besondere behördliche Genehmigung nötig ist.
Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach Rechtsberatungsgesetz, § 1 KWG oder 34 c GewO aus.