Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung,
der Vertrieb und
der Service von Datensystemen,
Telekommunikations-, Software- und Hardwarelösungen sowie
Telekommunikations-
dienstleistungen und
Beratungen in diesen Bereichen.
Ausgenommen sind solche Geschäftstätigkeiten, die nach den handwerksrechtlichen Bestimmungen durch Behörden odere Organisationen genehmigungspflichtig sind.