Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreuung von selbstständigen Vermittlern im Immobilien- und Finanzdiensleistungsbereich und die Vermittlung von Finanzdienstleistungs-
produkten,
Versicherungen und
Genossenschaftsanteilen
mit Ausnahme von nach
§ 32 Kreditwesengesetz
erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft Baubetreuung, Bauträgertätigkeiten sowie die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.