Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von juristischen und natürlichen Personen in Finanzangelegenheiten.
Weiterhin der Abschluß von Verträgen
(Vermittlung des Abschlusses
mit Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß) über
Darlehen;
den Erwerb von
Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft;
Anteilscheinen von ausländischen
Investmentanteilen;
Anteilscheinen von sonstigen
öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen,
die für gemeinsame Rechnung des Anlegers verwaltet werden;
öffentlich angebotenen
Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
oder Kommanditgesellschaft;
verbrieften Forderungen gegen
eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft.