Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anschaffung, die Errichtung, Sanierung und/oder sonstige Verwertung von Grundstücken. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen durchzuführen, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind erst nach Vorlage einer solchen Genehmigung zulässig.