Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung (Baubetreuung); der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten; die Beratung, insbesondere im Bereich der Bewertung von Immobilien und in ausgewählten Einzelfragen zum Erwerb und der Veräußerung von Immobilien; die Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Vorbereitung von Investitionsentscheidungen in der Immobilienbranche.