Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtswesens durch Förderung des gesundheitlichen, d. h. sozialen, psychischen und physischen Wohlbefindens der hilfe- und pflegebedürftigen Klientel sowie deren Angehörigen durch den ambulanten Pflegedienst. Dies geschieht in besänderem Maße für Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, insbesondere durch den Betrieb und die Organisation von - sozialen Einrichtungen wie einem ambulanten Pflegedienst, - Ambulant Betreutem Wohnen sowie -. Wohngemeinschaften für Pflege- und Hilfeempfänger das Angebot aktivierender - pflegerischer und/oder tagesstrukturierender Dienstleistungen, wie ambulante Pflege, - Angehörigenarbeit, - besondere Betreuungsangebote, - Beratung und Anleitung der Klientel einschließlich der primären Bezugspersonen Vorgenannte Hilfe- und Versorgungsformen dienen insbesondere dem in § 53 AO genannten Personenkreis.