Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Teeprodukten und Zubehör verschiedener Art. Ferner Ankauf oder Anmietung bzw. Anpachtung von bebauten oder unbebauten Grundstücken, des weiteren Planung und Errichtung von Geschäfts- und Wohngebäuden.