Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und die Unterhaltung von Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen sowie die Übernahme und Unterhaltung privatisierter staatlicher Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere das Betreiben von Kindertagesstätten (mit Vorschulbildung), Horteinrichtungen und Jugendfreizeitheimen; die Förderung der Jugend- und Familienhilfe, insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung und der Abbau der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen; die Beratung von Kindern und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung; die Unterstützung und Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und die Förderung der sprachlichen Vorbereitung der Kinder nicht deutscher Herkunft für die Grundschule. Ferner: die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung, ferner die Beteiligung an gemeinnützigen Gesellschaften, die ebenfalls die vorstehenden Unternehmenszwecke verfolgen.