Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als Komplementärin. Ferner übernimmt die Gesellschaft die Anmeldung von Rechten, Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie die kaufmännische Betreuung der jeweils Berechtigten soweit damit keine Rechtsberatung verbunden ist.