Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
a) Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung und Verpachtung sowie der Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen und sonstigen Gegenständen im eigenen Namen für eigene Rechnung.
b) Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung.