Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft: Der hauptsächliche Geschäftsgegenstand der Gesellschaft ist: Die Vornahme und Ausübung aller gewerblichen Geschäfte und Tätigkeiten sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für eine allgemeine kaufmännische Handelsgesellschaft und/oder sonstige Gesellschaft üblich und erforderlich sind. In diesem Zusammenhang können alle damit zusammenhängenden Geschäfte aller möglichen Geschäftsbereiche getätigt werden, die nach Gutdünken der Geschäftsführung für die Gesellschaft ihre wirtschaftlichen Ziele von Vorteil sein können.
Gegenstand der Zweigniederlassung: Verwaltung eigenen Vermögens.