Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung anderer Unternehmen gleich welcher Rechtsform zum Zwecke der Veräußerung derselben (Verkauf von Vorratsgesellschaften) - insbesondere als Minderheitsgesellschafter -, die Verwaltung eigenen Vermögens (einschließlich eigener Beteiligungen) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.