Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf bzw. Vertrieb von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten sowie Teileigentumsanteilen an Grundstücken zum Zwecke der planmäßigen Bebauung bzw. des Ausbaues und der Modernisierung bestehender Gebäude, insbesondere des Gewerbebaues im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der spätere Weiterverkauf der Objekte an Dritte. Handwerkliche Leistungen werden von Nachunternehmen erbracht. Verwaltung des eigenen Vermögens. Beteiligung an anderen Unternehmen.