Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben des Architekten gem. § 1 und 2 des Kammergesetzes der Architekten sowie:
die Projektsteuerung und das Projektmanagement von Bauvorhaben;
die Entwicklung von Bau- und Immobilienprojekten für Investoren und Unternehmen;
die Entwicklung und das Design für Produkte des Bau- und Interieurbereiches.