Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Geschäftsführung des Projektes Erlanger Hof und sämtliche damit im Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten, die Verwaltung und der Erwerb von Immobilien, Erwerb und Beteiligung an Gesellschaften im Immobilien- und IT-Bereich, deren Vertretung und Geschäftsführung sowie die Erstellung/Betreibung von Angeboten über das Internet und darüber hinaus alle dem Firmenerhalt nutzenden Geschäfte und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen.