Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch direkten oder indirekten Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen sowie Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre eigenen Mittel im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Kapitalanlagen jeglicher Art anzulegen.