Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Jeweils nach Erteilung erforderlicher behördlicher Genehmigungen die Betreuung von alten, kranken, behinderten und sozial bedürftigen Personen, Beschaffung von Transportmöglichkeiten zu medizinischen Einrichtungen, Krankenbeförderung mit geeigneten eigenen Fahrzeugen (u. a. Krankenwagen, Mietwagen), Vermittlung von Betten in Krankenhäusern, interne und externe Ausbildungen (Erste Hilfe Kurse, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für med. Hilfspersonal), die Durchführung von Sanitätsdiensten für Veranstaltungen sowie im übrigen sämtliche Geschäfte, die im Interesse der Gesellschaft liegen.