Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung,Steuerung und Begleitung grundstücksbezogener Investitionen,Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck sowie insbesondere die Übernahme der Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften;die Gesellschaft ist auch berechtigt,die jeweilige Kommanditgesellschaft zu vertreten und deren Geschäftsführung zu übernehmen und fortzuführen.