Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Finanz- und Wirtschaftsberatung.
Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien, Darlehen, Termin- und Spareinlagen (mit Ausnahme der Drittstaateneinlagenvermittlung), gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen (mit Ausnahme von Aktien), die nicht fungibel und nicht an einem Markt handelbar sind sowie im Inland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfondsanteilen.