Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind; häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege oder sonstige soziale Dienste sowie Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen.