Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung und Organisation von Musik-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung, der Betrieb von Gaststäten, erlaubnisfreie Beratungs- und Planungsleistungen für Gaststätten & Immobilien, Verleih von gastronomischen Einrichtungen und Artikeln, Verleih von Veranstaltungstechnik, Erstellung von Exposés und Websseiten sowie der Aufbau von Datenbanken und Ähnlichem, insbesondere für den Immobiliensektor.