Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Bauelementen, Planung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen aller Art, wobei handwerkliche Leistungen an Subunternehmer weiter vermittelt werden. Ferner der An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO