Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, der Betrieb und die Verwertung von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien sowie die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie mit Ausnahme der Veräußerung von elektrischer Energie an Letztverbraucher; die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung in Unternehmen, die im vorbezeichneten Geschäftsgegenstand tätig sind sowie die Verwaltung von Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern diese Tätigkeiten keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen.