Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, die dem Führungs- und Verwaltungsbereich anderer Unternehmen nützen, insbesondere die Übernahme von Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens, der Vertriebssteuerung und der Unternehmensplanung, ausdrücklich auch die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Tätigkeit erstreckt sich regional im Wesentlichen auf Norddeutschland.