Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft begreift sich als Partner von Unternehmen für die Konzeption, Organisation und Umsetzung zielgruppenadäquater Marketingmaßnahmen und -programme. Die Gesellschaft betreibt den Aufbau und die Auswertung von Kundendatenbanken sowie die Erstellung und den Betrieb kundenbasierter Informations- und Vorteilssysteme zum Zwecke der Kundengewinnung und -bindung. Dabei bedient sich die Gesellschaft neben traditionellen Verfahren wie etwa der Marktforschung und des Direktmarketings auch innovativer Verfahren und Technologien im Zusammenhang mit allen interaktiven Medien und elektronischen Diensten. Geeignete komplexe und technisch anspruchsvolle Verfahren mit dem Zwecke einer branchenübergreifenden Integration von Informationen werden auch selbst marktnah erforscht, entwickelt und eingeführt. Die Gesellschaft betreibt auch Veranstaltungsmanagement.