Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Den Vertrieb und Handel mit Porzellanen aller Art und Güte sowie Produkten der Tischkultur, insbesondere mit Produkten der KPM Königlichen Porzellan-Manufaktur Berlin; ferner werden eigene und fremde Galerien betrieben zur Vermarktung der vorgenannten Produkte sowie alle dazugehörigen Nebengeschäfte einschließlich Veranstaltungen. Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen sowie eigenen Grundbesitz auf eigene Rechnung, ausgeschlossen ist das Betreiben von gewerbsmäßigen Bankgeschäften und von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG.