Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, ferner die kaufmännische Unternehmensberatung, insbesondere zur Prozessoptimierung und Schulung von Mitarbeitern sowie die Vermittlung und der Nachweis von Krediten sowie von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien, wobei keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.