Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bodenleger, Holz- und Bautenschutz, Grünflächenpflege, Hausverwaltung, Kauf und Verkauf von Bauteilen auf nationalen und internationalen Märkten, Einbau von genormten Fertigbauteilen, Management sowie Beauftragung von Subunternehmen, Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung werden ausgeschlossen; Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme, deren Geschäftsführung einschließlich der Übernahme einer Stellung als persönlich haftender Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft.