Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an, die Verwaltung und die Geschäftsführung von Unternehmen, die Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verwalten, die Ausübung damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte mit Ausnahme solcher, die unter § 34c GewO fallen sowie die technische und wirtschaftliche Beratung in jenen Gebieten.