Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtwesens und der Gesundheitspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch Betreuung, Behandlung, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation und Begleitung benachteiligter, behinderter und psychisch kranker Menschen sowie durch das Betreiben von Einrichtungen, insbesondere als anderer Leistungsanbieter zur Umsetzung von beruflicher und sozialer Rehabilitation gemäß § 60 SGB IX und anderer Einrichtungen der Beratung und Förderung zur beruflichen Bildung, Förderung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Gesellschaftszweckes.