Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einkauf, Herstellung und Vertrieb von Drucksachen und Werbemitteln aller Art, Aufbau von Unternehmensbeteiligungen in den Bereichen Werbemittel, Druckproduktion und Unternehmenskommunikation. Eine nach § 34c GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.