Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung in allen medientechnischen Fragestellungen; die Planung von Media-Projekten, die Beratung bei der Einführung solcher Vorhaben in allen journalistischen und medienrelevanten Bereichen und der Massenkommunikation; die Bereitstellung von medienrelevanten Dienstleistungen; Planung, Design und Fertigung von Produkten und Anlagen auf den genannten Gebieten, reprografischen Vorlagen (Filmen), die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software für diese Aufgaben; Consulting in allen Bereichen der Kommunikationswirtschaft, insbesondere in den Management-Prozessen.