I
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen für Ärzte im Zusammenhang mit Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Die Werbung für Anlagen-, Kredit- und Finanzdienstleistungen für Ärzte im Zusammenhang mit Finanzdienstleistern. Ferner kann die Gesellschaft Seminare auf dem Gebiet der ärztlichen Fort- und Weiterbildung durchführen, insbesondere zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen der Praxisführung und der Kooperation von Ärzten.