Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und der Vertrieb von Nahrungs- und Genussmitteln und die damit verbundenen gastronomischen Dienstleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nahrungs- und Genussmitteln für Dritte im Rahmen von Marketing- und Sponsoringmaßnahmen. Einrichtung und Ausstattung, gastronomischer Betriebe, Betreuung von gastronomischen Veranstaltungen, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Bereich der Getränke- und Ausschanktechnik sowie der Handel mit gastronomischen und veranstaltungsbezogenen Ausstattungen.