Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vornahme und Ausübung aller gewerblichen Geschäfte und Tätigkeiten sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für eine allgemeine kaufmännische Handelsgesellschaft und/oder sonstige Gesellschaft üblich und erforderlich sind.
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Handel und Montage von vorgefertigten Bauelementen.