Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung von Anbietern sozialer Dienstleistungen; Einführung und Weiterentwicklung inklusive Audits des Qualitätsmanagements für Anbieter sozialer Dienstleistungen; Schulungen, Seminare, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften von Anbietern sozialer Dienstleistungen; multimediale und internetbasierte Schulungen, Seminare, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften von Anbietern sozialer Dienstleistungen; Eventmanagement und Veranstaltungen von Anbietern sozialer Dienstleistungen; Schulung und Beratung von Patienten und Angehörigen, auch über multimedia- und internetbasierte Plattformen; Vertrieb und Entwicklung von Soft- und Hardwarelösungen. Ferner
Handel- und Vertrieb von Heil- und Hilfsmitteln sowie Pflegeprodukte, sofern keine Apothekenpflicht besteht.