Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betätigung auf allen Gebieten des Maurers und Betonbauers und des Tischlerhandwerkes und der Handel mit Baustoffen, Baumaschinen und Werkzeugen aller Art im In- und Ausland, einschließlich aller Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung, insbesondere Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume, Wohnräume, grundstücksgleiche Rechte und Darlehen, einer Tätigkeit als Bauträger, Baubetreuer und Makler.