Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Entwicklung und die Herstellung von Lebensmitteln, speziell Nahrungsergänzungsmitteln und Produkten für Körper- und Schönheitspflege sowie deren Handel, die diesbezügliche erlaubnisfreie Beratung Dritter, die erlaubnisfreie Geschäftsvermittlung an Dritte und die Geschäftsbesorgung für Dritte sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rech-
nung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.