Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen - insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen - und die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen; die Beratung und Vertretung von Auftraggebern in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe bestehender Vorschriften und im Rahmen gegebener Aufträge; Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten von Auftraggebern einschließlich der Hilfeleistung bei Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen und bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, hierzu gehört auch die Aufstellung von Steuerbilanzen; die Durchführung von Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben; die wirtschaftsberatende, gutachterliche oder treuhänderische Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.